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Dienstag, 4. Januar 2011

Förskottssemester exposed

Es gibt einige neue Dinge zu lernen, wenn man in Schweden seinen Job kündigt. Unter anderem habe ich mich neulich mit einem wohl gehütetem Geheimnis auseinander gesetzt: dem Förskottssemester. Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Interpretation von mir stammt und nicht 100% korrekt sein muss. Wer es genau wissen will schaut im Semesterlag nach.

Bei einigen schwedischen Arbeitgebern, zum Beispiel in meiner Firma, wird es mit Urlaub wie folgt gehandhabt. Im ersten Arbeitsjahr erarbeitet sich der Angestellte bezahlten Urlaub, der ihm dann erst im zweiten Jahr zur Verfügung steht. Bei 30 Urlaubstagen sind das pro Monat 2,5 Tage bezahlten Urlaub den man sich erarbeit. Das Urlaubsjahr in Schweden läuft übrigens vom 1. April bis zum 31. März. Verständlicherweise will man auch im ersten Anstellungsjahr schon Urlaub machen. Zu diesem Zweck bekommt man vom Arbeitgeber den besagten Förskottssemester (Vorschuss Urlaub). Das ist bezahlter Urlaub den die Firma vorschiesst. Dieser hat erstmal nichts mit dem gleichzeitig erarbeitetem Urlaub zu tun (den man ja im zweiten Jahr nehmen kann). Jeder Tag Förskottssemester errechnet sich anhand des Gehalts des Angestellen im ersten Jahr. Die Gesamtsumme bleibt der Angestellte der Firma schuldig, denn im zweiten Jahr wird ja der angesammelte Urlaub aus dem ersten Jahr verbraucht, im dritten Jahr der aus dem zweiten usw.

Interessant wird es, wenn man kündigt oder gekündigt wird (Ausnahme Krankheit und Streit mit dem Arbeitgeber). Dann kann der Arbeitgeber nämlich den Förskottssemester Betrag zurückverlangen. Das geht allerdings nur wenn man weniger als 5 Jahre bei der Firma angestellt war, wie in meinem Fall. Nach 5 Jahren erlischt die Schuld aus dem Förskottssemester nämlich. Angeblich gibt es auch Regelungen, nach denen dem schwedischen Arbeitnehmer jedes Jahr eine Woche Förskottssemester erlassen wird. Dazu konnte ich allerdings nichts finden. Um das Ganze noch etwas verwirrender zu machen, gibt es noch irgendwelchen Zuschläge für jeden Urlaubstag, allerdings nur für die selbst erarbeiteten und nicht die vorgeschossenen. Der Zuschlag beträgt zwischen 4,6% und 5,4% - eine Art Urlaubsgeld denke ich.

Es gibt mehrere Szenarien für Arbeitnehmer, je nachdem wann gekündigt wird. Der beste Fall tritt ein, wenn man länger als 5 Jahre angestellt war. Diesen Fall lassen wir mal weg. Günstig ist es vor Ablauf des Urlaubsjahres zu kündigen. In diesem Fall hat man nämlich fast ein komplettes Urlaubsjahr reingearbeitet, welches man ja im nächsten Jahr nicht gebrauchen kann, da man ja kündigt. Der Arbeitgeber zahlt den Urlaub (Semesterersättning) in diesem Fall an den Angestellten mit dem letzten Gehalt aus. Besser gesagt, er verrechnet es mit der Schuld aus dem Förskottssemester. Dabei wird der Angestellte in der Regel Plus machen, da die Urlaubstage im letzten Jahr mehr Wert sind als die aus dem ersten (Stichwort Gehaltserhöhung und Urlaubszuschläge). Ausserdem werden auch die nicht genommenen Urlaubstage aus dem aktuellen Jahr ausgezahlt. Fiktives Beispiel: Förskottssemester 2008 (30.000 SEK) minus erarbeiteter Urlaub für 2011/2012 (40.000 SEK) minus nicht genommener Urlaub 2010/2011 (5.000 SEK) ergeben also ein Guthaben von 15.000 SEK für den Angestellten (vor Steuern).

Blöd ist es umgedreht, wenn man 6 Wochen Sommerurlaub macht und dann im September kündigt. In diesem Fall könnte die Beispielrechnung dann ungefähr so aussehen. Förskottssemester 2008 (30.000 SEK) minus erarbeiteter Urlaub für 2011/2012 (15.000 SEK da nur bis September gearbeitet) minus nicht genommener Urlaub 2010/2011 (0 SEK weil 6 Wochen Sommerurlaub gehabt) ergeben also eine Schuld von 15.000 SEK für den Angestellten die vom letzten Lohn abgezogen werden.

2 Kommentare:

  1. Ich wollte mich nur im Allgemeinen für das Schreiben Eures Blogs bedanken! So kann ich doch ein bisschen am Leben in Schweden teilnehmen, obwohl ich dort selber leider nicht wohne. DANKE!

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  2. Hallo! Ein kurzer Dank für diese Erklärung!! Ich habe von ein paar Tagen meinen ersten schwedischen Arbeitsvertrag bekommen und hab erst mal gar nicht verstanden, was es mit diesen "vacation in advance" auf sich hat. Aber dank deines Eintrags - bin zufällig durchs googln hier gelandet - weiss ich jetzt, dass ich wohl die nächsten 5 Jahre bei meinem neuen Arbeitgeber bleiben muss, wenn ich nicht meinen Urlaub zurückzahlen will, haha! LG Simone

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